Anrechnungsfreies Einkommen bei ALG II Einige Einkommensarten werden nicht angerechnet, z.B. Elterngeld bis 300 EUR/Kind oder die Eigenheimzulage, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbstbewohnten (geschützten) Immobilie verwendet wird. Seit Juni 2010 neu hinzugekommen ist eine besondere Privilegierung für Schüler/-innen, die Einkommen aus Ferienjobs erzielen. Handelt es sich um Schüler/-innen allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Einkommen aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, nicht angerechnet, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 EUR pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Ausgenommen sind nur Schüler/- innen, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Weitere Ausnahmen sind in den internen Richtlinien der BA dargelegt (siehe z.B. www.tachelessozialhilfe. de). see http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---08.06.2010.pdf